Internationale Systeme für die Besteuerung natürlicher Personen

Allgemein gesprochen, gibt es in der Welt fünf verschiedene Systeme für die Besteuerung von persönlichen Einkommen.

Mauritius hat ein Remissions-basiertes (remittance-based) Steuersystem, das für dort steuerlich ansässige Ausländer sehr vorteilhaft ist.

Besteuerung nach Staatsbürgerschaft

Das weltweite Einkommen des Staatsbürgers wird besteuert, unabhängig davon, wo er sich aufhält.

Es gibt weltweit nur zwei Länder mit diesem Besteuerungssystem:

  • die USA und Eritrea

Wohnsitzbasierte Besteuerung

Das Welteinkommen des Steuerpflichtigen wird in seinem Wohnsitzstaat versteuert.

Länder:

  • die meisten Länder von Kontinentaleuropa und der OECD
  • viele weitere Länder, die nicht nachfolgend explizit aufgeführt werden

Territorialbesteuerung

Das Einkommen des Steuerpflichtigen im Wohnsitzland wird besteuert, während ausländische Einkommen nicht besteuert werden.

Länder (nur die populärsten Destinationen sind aufgeführt):

  • Europa: San Marino, Gibraltar, Georgien
  • Afrika: Botsuana, Namibia, Sambia, die Seychellen
  • Asien: Singapur, Hongkong, Macau, Malaysia
  • Lateinamerika: Costa Rica, Panama, Paraguay, Bolivien
  • Karibik: British Virgin Islands, Anguilla, Bermuda

Remissions-basierte (remittance-based) Besteuerung

Nur diejenigen Einkommen des Steuerpflichtigen werden besteuert, die entweder im Wohnsitzland generiert werden oder als Geld in das Wohnsitzland überwiesen werden

Länder:

  • Mauritius; Zypern (unter bestimmten Voraussetzungen)

Non-Dom-Steuersystem (Non-domiciled tax system)

Die Besteuerung ist Remissions-basiert, solange der Ausländer nicht „domiziliert“ wird

Länder:

  • Vereinigtes Königreich, Irland, Malta

 

Keine direkte Besteuerung

Einwohner müssen gar keine direkten Steuern bezahlen.

Länder (nur die populärsten Destinationen sind aufgeführt):

  • Europa: Monaco
  • Mittlerer Osten: Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Oman, Kuwait, Bahrain
  • Asien: Malediven, Brunei
  • Karibik: Bahamas, Cayman Islands, St. Kitts und Nevis, Antigua und Barbuda, Turks and Caicos Islands
  • Pazifik: Vanuatu, Nauru
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Ausnahmen und Sonderregeln

Natürlich ist es nicht ganz so einfach wie hier dargestellt. Viele Länder haben hybride Systeme, während es in anderen Ländern viele Ausnahmen gibt. Manche Länder behandeln Kapitalgewinne anders als andere Einkommensarten. Einige Beispiele:

  • In Mauritius gibt es keine Kapitalgewinnsteuer. Andere Länder ohne Kapitalgewinnsteuer sind: Singapur, die Cayman Islands, Belgien, die Niederlande
  • Im Vereinigten Königreich müssen Personen, die noch nicht domiziliert sind aber mindestens sieben Jahre innerhalb der vergangenen neun Jahre im Land gelebt haben, einen Zuschlag zahlen.
  • In Italien können Steuerpflichtige eine Summe in Höhe von 100.000 € pro Jahr zahlen anstatt ihre Auslandseinkommen zu versteuern; abweichend davon werden Kapitalgewinne erst nach fünf Jahren Haltedauer steuerfrei gestellt.
  • Malta ändert gerade sein Non-Dom-Steuersystem dergestalt, dass nichtdomizilierte Personen eine Minimumsteuer von 5000 € jährlich zahlen müssen. Jedoch fällt keine Steuer auf außerhalb von Malta erzielte Kapitalgewinne an, unabhängig davon, ob sie nach Malta eingeführt werden oder nicht.
  • Die Philippinen haben ein wohnsitzbasiertes Besteuerungssystem für ihre Staatsangehörigen, während für Ausländer die Territorialbesteuerung gilt.
  • Monaco ist komplett steuerfrei, außer für französische Staatsangehörige.

Wer ein Nullsteuerland als Wohnsitzland wählt oder gänzlich auf einen Wohnsitz verzichtet (Dauerreisende, „Perpetual Travelers“) mit dem Ziel, der hohen Besteuerung seines Heimatlandes zu entkommen, kann in eine Falle tappen. Viele Länder, zum Beispiel Deutschland, haben Rückfallklauseln (subject-to-tax clauses), die ihnen das Recht zur Besteuerung des Welteinkommens der ausgewanderten Person einräumen, wenn deren Einkommen überhaupt nicht besteuert wird. Manche dieser Klauseln hebeln sogar bestehende Doppelbesteuerungsabkommen aus.