Fallstudie 1

Deutsches exportorientiertes Unternehmen, das seine Kosten senken und seine Effizienz erhöhen will

Situation

Hohe Arbeitskosten in Deutschland.

Mangel an fremdsprachigen Arbeitskräften sowie fehlende Experten in der Rechnungslegung nach IFRS.

Herausforderung

Interne Reorganisation erfordert ein höheres professionelles Niveau.

Die vorhandenen Buchhalter sind ausschließlich mit der deutschen Rechnungslegung nach HGB vertraut.

Zielsetzung

Stärkung der Unternehmensbilanz durch Reduzierung von Kosten.

Erhöhung des Qualifikationsniveaus durch Einstellung ausländischer Mitarbeiter mit den erforderlichen Sprachkenntnissen und Erfahrungen in internationaler Rechnungslegung.

Lösung

Gründung eines operativ tätigen Unternehmens in Mauritius als GBC.

Einstellung bilingualer Mitarbeiter (englisch und französisch) für die Gründung eines globalen Call Centers in Mauritius, sowie Einstellung qualifizierter Buchhalter für die Buchführung und Bilanzbuchhaltung für alle weltweiten Tochtergesellschaften.

Fallstudie 2

Technologieunternehmen aus einem Entwicklungsland auf der Kapitalsuche

Situation

Erfolgreiches Softwareunternehmen, das Software as a Service (SaaS) als neues Produkt für Kunden in aller Welt einführen will.

Herausforderung

Potentielle Investoren aus dem Silicon Valley investieren nicht direkt in Gesellschaften, die in dem betreffenden Land juristisch ansässig sind, aus Gründen eines hohen politischen Risikos oder Unzulänglichkeiten bei der Regulierung.

Zielsetzung

Strukturierung des Unternehmens in einer Weise, die für potentielle Investoren akzeptabel ist.

Weiterentwicklung der IP und deren halten an einem sicheren Platz außerhalb des instabilen Heimatlandes.

Lösung

Gründung einer Holdinggesellschaft in Mauritius zum Zweck der globalen Expansion; darunter: Gründung von Tochtergesellschaften in den Zielländern, mit denen Investitionsschutzabkommen (IPPAs) mit Mauritius in Kraft sind.

Ausnutzung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen.

Fallstudie 3

Südafrikanisches Unternehmen, das nach Afrika expandieren will

Situation

Ein Weißen gehörendes Unternehmen in Südafrika mit mittleren BBBEE Scorecard-Werten (BBBEE = Broad Based Black Economic Empowerment), das sich geschäftlich in Richtung Afrika oder global erweitern will.

Herausforderung

Hat einen BBBEE-Partner als Gesellschafter, der für die Durchführung von Geschäften außerhalb von Südafrika nicht nötig ist. Deshalb ist das südafrikanische Unternehmen nicht dazu geeignet, zu einer Muttergesellschaft der globalen Aktivitäten zu werden.

Zielsetzung

Erweiterung der Geschäftstätigkeit außerhalb von Südafrika ohne BBBEE-Partner an Bord.

Einnahmen aus afrikanischen Geschäften außerhalb von Südafrika sollen außerhalb von Südafrika verbleiben, um ohne Begrenzung durch Kapitalverkehrsbeschränkungen reinvestiert werden zu können.

Lösung

Gründung einer Holdinggesellschaft in Mauritius, idealerweise unter einem Mauritius Familien-Trust, wo der Geschäftsinhaber 100 % der Anteile besitzen kann, also ohne BBBEE-Partner.

Keine Beschränkungen durch Kapitalverkehrskontrollen, die es in Mauritius nicht gibt.

Schneller und unbürokratischer grenzüberschreitender Kapitaltransfer ohne Einschaltung einer Zentralbank.

Fallstudie 4

Europäisches Unternehmen, das eine IP Box nutzte

Situation

Die neue Regulierung des IP Box Regimes in Europa erlaubt nicht länger die niedrige Besteuerung von Einkommensströmen aus Lizenzen und Patenten, wie es bisher in bestimmten Ländern möglich war (zum Beispiel Luxemburg, Niederlande, Zypern).

Herausforderung

Die niedrige Besteuerung von Einkommensströmen aus Lizenzen und Patenten wird nach Auslaufen des Bestandsschutzes Ende 2021 nicht mehr möglich sein.

Zielsetzung

Finden eines neuen Landes, über das Einkommensströme aus Lizenzen und Patenten unter niedriger Steuerbelastung vereinnahmt werden können.

Lösung

Gründung einer GBC in Mauritius und Übertragung der Intellectual Property auf diese Gesellschaft, oder Verlagerung einer bestehenden Gesellschaft nach Mauritius.

Die Gesellschaft muss allerdings beweisen, dass in Mauritius Aufwendungen entstanden sind, die in vernünftiger Relation zu den Forschungs- und Entwicklungskosten stehen, die zu der Erteilung des Patents (oder Entstehung des Urheberrechts) geführt haben.

Fallstudie 5

Informationsunternehmer, der auf die freie Äußerung seiner Meinung angewiesen ist

Situation

In Deutschland wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung faktisch abgeschafft. Es gibt eine Hetzjagd gegen alles Bürgerliche, Konservative, Christliche, Patriotische und Freiheitliche.

Beiträge in sozialen Medien, die aus dem von Politik und Medien genehmigten Meinungskorridor herausfallen, werden gelöscht.

 

Herausforderung

Die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sowie weitere Gesetzesvorhaben führen zu erheblichen Risiken für Unternehmer, die Meinungen entgegen des Mainstreams vertreten.

Zielsetzung

Befreiung von den Begrenzungen der zunehmenden Meinungsdiktatur in Deutschland und anderen europäischen Ländern.

Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs inkl. Zahlungsabwicklung ohne staatliche Bevormundung.

 

Lösung

Erstellung und Verbreitung der Informationen von einem Standort außerhalb der EU, inkl. Domain- und Website-Hosting und Speicherung vertraulicher Daten.

Gründung einer GBC in Mauritius.

Fallstudie 6

Digitaler Nomade auf der Suche nach einer Steuerresidenz

Situation

Erfolgreiches Online Marketing-Unternehmen in einem Land mit niedriger Besteuerung, dessen Umfang in Kürze bestimmte Freigrenzen überschreiten wird.

Herausforderung

Kein gültiger permanenter Wohnsitz, was zu akuten Problemen bei der Eröffnung von Bankkonten führt und ebenso zu potentiellen Problemen mit dem Finanzamt des Heimatstaates infolge einer Rückfallklausel (subject-to-tax-clause) bei fehlender tatsächlicher Besteuerung.

Bestehende Schulpflicht der Kinder.

Zielsetzung

Etablierung eines dauerhaften Wohnsitzes in einem Land mit einer Territorialbesteuerung oder einem Remissions-basierten Steuerungssystem, das kein Außensteuergesetz (CFC Rules) für natürliche Personen kennt, das das Homeschooling erlaubt und eine minimale physische Anwesenheit für die Erlangung einer steuerlichen Ansässigkeit verlangt.

Lösung

Auswandern nach Mauritius und Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung als Selbständiger. Physische Anwesenheit in Mauritius über jeweils mehr als 183 Tage im Jahr 1 und Jahr 2. Ab Jahr 3 wird nur noch eine kumulierte Anwesenheit von 270 Tagen in den vergangenen drei Jahren verlangt.

Gründung einer GBC in Mauritius.

Für passive Einkommen, die außerhalb von Mauritius erzielt werden (zum Beispiel weltweiter Verkauf bestehender digitaler Vermögenswerte (z. B. Ebooks), kann ggf. die Gründung einer separaten Gesellschaft in einem Nullsteuerland in Erwägung gezogen werden.

Fallstudie 7

Frühpensionierter Manager, der nach einer neuen Aufgabe sucht

Situation

In den meisten Industrienationen gibt es viele Manager und Fachkräfte, die von ihren Arbeitgebern in einen (zu) frühen Ruhestand geschickt wurden und hohe Abfindungen kassiert haben.

Sie sind noch aktiv und wollen etwas Signifikantes in ihrem weiteren Leben erreichen.

Herausforderung

Mangel an adäquaten Gelegenheiten in den Ländern der entwickelten Welt.

Die meisten Arbeitgeber schätzen das höhere Lebensalter als gering ein und sind nicht gewillt, Einstellungen auf der Basis von vorhandenen Wissen und Erfahrungen vorzunehmen, sondern ziehen jüngere Manager vor.

Zielsetzung

Ausschau halten nach einer neuen Herausforderung als Berater, Coach, Inkubator, Business Angel, Mitgründer oder Manager in einem Start-up in einem Entwicklungsland, zum Beispiel in Afrika.

Falls nötig und sinnvoll, Verlagerung des persönlichen Lebensmittelpunkt in ein schönes Land mit einem hohen Lebensstandard.

Lösung

Wir haben mehrere interessante Projekte, die auf disruptiven Technologien oder Geschäftsmodellen basieren, und die erfahrene Experten benötigen. In vielen Fällen wird Mauritius zur regionalen oder sogar globalen Unternehmenszentrale.

Sprechen Sie mit uns!

Fallstudie 8

Blockchain-Unternehmer auf der Suche nach einem sicheren rechtlichen Umfeld

Situation

Ein Erfinder hat eine viel versprechende Geschäftsidee, basierend auf einer neuen Technologie, entwickelt.

Er will schnell die Marktreife erlangen und Geschäft generieren.

Herausforderung

Wegen der disruptiven Natur des neuen technologischen Paradigmas gibt es noch keine vernünftige Regulierung, weshalb sich der Unternehmer mit großen rechtlichen Unsicherheiten und einem hohen geschäftlichen Risiko konfrontiert sieht.

Zielsetzung

Anstatt zu warten, bis in seinem Heimatland das Rechtssystem den neuen Gegebenheiten Rechnung trägt und ihm eine Geschäftstätigkeit ohne übergroße Risiken ermöglicht, will der Erfinder sein Geschäft in einem fortschrittlicheren Land starten.

Lösung

Die Mauritius Sandbox License ist eine der besten Lizenzen in der Welt, die dem Unternehmer die Rechtssicherheit und wirtschaftliche Freiheit anbietet, nach der er sucht.

Das innovationsfreundliche Mauritius wird zu einem Blockchain Hub für Afrika – eine perfekte Umgebung für IT-Fachleute und Unternehmen, die sich auf diese Querschnittstechnologie spezialisieren.

Fallstudie 9

Vermögensschutz für eine reiche Privatperson aus Südafrika

Situation

Alle Bestandteile des persönlichen Vermögens, sowohl Sachwerte als auch Finanzwerte, befinden sich in Südafrika.

Herausforderung

Unbalanciertes Portfolio.

Alle „Eier sind in einem Korb“.

Hohe Anfälligkeit gegenüber politischen Risiken.

Zielsetzung

Der vermögende Geschäftsmann möchte sein Familienvermögen vor nachteiligen Entwicklungen schützen.

Er möchte darauf vorbereitet sein, Südafrika zu verlassen, sollte dies notwendig werden (Plan B).

Lösung

Gründung eines Familien-Trusts in Mauritius, und darunter eine Asset Holding in Mauritius.

Umleitung von ausländischen Einkommensströmen in diese Zweckgesellschaft.

Übertragung beweglicher Vermögenswerte auf die Zweckgesellschaft, sowie Geldüberweisungen von Südafrika im Rahmen der jährlich erlaubten Höchstbeträge für globale Investments.

Fallstudie 10

Deutscher Vermögensverwalter, der seinen eigenen Investmentfonds aufsetzen will

Situation

Ein deutscher Vermögensverwalter will seinen eigenen Investmentfonds aufsetzen und innerhalb der EU vertreiben.

Herausforderung

Die Kosten, einen Investmentfonds in Luxemburg (das ist der flexibelste und „billigste“ Finanzplatz in der kontinentalen Europäischen Union) aufzusetzen, belaufen sich auf circa 300.000-500.000 USD – zu viel für den Start eines neuen Fonds.

Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Finanzdienstleister in der EU sind für kleine und mittlere Unternehmen prohibitiv.

Außerdem besteht eine zunehmende Rechtsunsicherheit.

Zielsetzung

Finden einer alternativen Lösung zu erträglichen Kosten in einem anderen Land mit einem unternehmensfreundlichen rechtlichen und finanziellen Umfeld.

Lösung

Aufsetzung eines Collective Investment Scheme (CIS) oder geschlossenen Fonds sowie einer CIS Managementgesellschaft in Mauritius mit Gründungskosten von insgesamt 30.000-50.000 USD, also zu einem Zehntel der Kosten in Europa.

Um Zugang zum EU-Markt bezüglich Marketing und Vertrieb von Finanzprodukten zu bekommen, ist es allerdings erforderlich, ein Joint Venture mit einem in der EU regulierten Finanzintermediär einzugehen.

Fallstudie 11

Vollzeit-Trader, der keine Steuer auf Kursgewinne und keine Gewerbesteuer zahlen will

Situation

Der Handel mit Wertpapieren und Immobilien unterliegt in Deutschland der Kapitalgewinnbesteuerung. Zusätzlich müssen gewerbliche Händler Gewerbesteuer entrichten.

Die Lizenzen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen sind extrem teuer. So muss beispielsweise ein Vermögensberater in Deutschland auf einem Sperrkonto 250.000 EUR hinterlegen, die nicht antasten darf.

Herausforderung

Die Kapitalgewinnsteuer ist ein massiver limitierender Faktor bei der Nachsteuer- Performance. Das neue Investment­steuerreformgesetz von 2019 unterwirft selbst Buchgewinne in Investmentfonds der Besteuerung.

Gewerbesteuer für professionelle Trader.

Hohe regulatorische Hürden beim Anbieten von Finanzdienstleistungen an Kunden.

Zielsetzung

Den Steuergesetzen und regulatorischen Hürden entkommen, die für Kleinunternehmer im Finanzdienstleistungsbereich in der EU nicht tragbar sind.

Lösung

Aufsetzung eines eigenen Investment-Vehikels in Mauritius, wo es weder Kapitalgewinnsteuer noch Gewerbesteuer gibt.

Sehr gute Bandbreite und geographische Nähe zum Landungspunkt eines neuen Tiefsee-Glasfaserkabels.

Bessere Zeitzone für den Wertpapierhandel in den asiatischen Märtken.

Fallstudie 12

Globaler Investor, der sein Portfolio diversifizieren will

Situation

Der Investor besitzt ein Wertpapierportfolio mit einer traditionellen Asset Allocation und einer starken Gewichtung von Anleihen und Aktien in den USA und Europa.

Herausforderung

Die große Anfälligkeit des Weltfinanzsystems beinhaltet ein erhebliches Risiko für das Wertpapierportfolio.

Ein Finanzcrash könnte zu großen Verlusten führen.

Zielsetzung

Das Portfolio „wetterfest“ machen durch Diversifizierung in Richtung alternative Asset-Klassen in Ländern der sich entwickelnden Welt, sowie Direktinvestitionen in Unternehmen in Wirtschaftssektoren weit weg vom Finanzbereich.

 

Lösung

Aufsetzung eines closed-end fund oder einer Protected Cell Company in Mauritius.

Direktinvestitionen, zum Beispiel in ein Bürogebäude in Mauritius, extrem billigen Immobilien in Simbabwe, oder Beteiligung an Landwirtschaftsprojekten in Afrika, sollten in geeigneten Investmentvehikel in Mauritius „verpackt“ werden.