Trusts und Stiftungen

Trusts und Stiftungen gehören zu den gebräuchlichsten Unternehmensformen in Mauritius.

Über die wichtigsten Gestaltungsmerkmale informiert dieses Video:

Trust

Definition

Ein Trust ist ein Treuhandverhältnis zwischen drei Parteien, bei dem die erste Partei, der „Trustor“ oder „Settlor“ einen Vermögenswert (oft eine Geldsumme) auf eine zweite Partei, den Kurator („Trustee“) überträgt („settle“) zum Nutzen einer dritten Partei, dem Begünstigten („Beneficiary“).

Ein Trust ist eine sehr flexibles Instrument. Er kann errichtet werde als: Life Interest Trust, Discretionary Trust, Purpose Trust, Charitable Trust, Protective Trust oder als Asset Protection Trust.

Wer ist involviert?

Der Settlor: Die Person, die den Trust gründet, wird Settlor genannt. Der Settlor ist typischerweise der Inhaber der Vermögenswerte, die auf den Trust übertragen werden.

Der Kurator oder Treunehmer (Trustee): Die Kuratoren besitzen und kontrollieren die Vermögenswerte, die in dem Trust platziert werden. Die Kuratoren sind zwar die rechtlichen Eigentümer der Vermögenswerte, doch sie müssen im Interesse der Begünstigten agieren.

Die Kuratoren müssen über ihre Entscheidungen Aufzeichnungen anfertigen und alle Trust-Dokumente an einem sicheren Ort aufbewahren. Ein Trust kann einen geschäftsführenden Kurator in Mauritius haben und einen verwaltenden Kurator in einem anderen Land.

Der Kurator kann auch eine Private Trust Company (PTC) sein. Üblicherweise übernimmt die PTC die Kuratorenschaft für mehrere Familien-Trusts und agiert als registrierter Eigentümer ihrer Vermögenswerte.

Die Begünstigen (Beneficiaries): Die Begünstigen sind die Personen, die der Settlor dazu auserkoren hat, von den Vermögenswerten des Trusts und ihren Erträgen zu profitieren.  Der Treuhandvertrag (Trust Deed) kann die spätere Hinzufügung weiterer Begünstigter erlauben. Zum Beispiel könnte man eine bestimmte Person später hinzufügen, oder man bestimmt, dass spätere Nachkommen nach ihrer Geburt in den Kreis der Begünstigten aufgenommen werden.

Protektor: Ein Trust kann einen Protektor (Protector) haben, der z. B. die Tätigkeit der Kuratoren überwacht und ihre Ernennung bzw. Entlassung verfügen kann.

Enforcer: Ein Purpose Trust muss einen Vollstrecker (Enforcer) haben.

Nutzen eines Trusts

Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen Trusts hilfreich sein können. Dazu gehören:

  • Mögliche Veranlagung zur Erbschaft- oder Kapitalgewinnsteuer auf Vermögenswerte, die nicht länger im Privatvermögen gehalten werden müssen.
  • Schutz von Vermögenswerten gegen jegliche Form potenzieller Risiken aus einer möglichen Insolvenz oder juristischen Schadensersatzansprüchen Dritter
  • Erhaltung der Kontrolle beim Umgang mit Pflichtanteilsansprüchen oder Devisenkontrollen
  • Wunsch oder Verpflichtung, die Identität der Inhaber eines Unternehmens anonym oder vertraulich zu behandeln
  • Akkumulierung von Einkommen im Ausland, die nicht in das Wohnsitzland überwiesen werden müssen
  • Separate Verbuchung von Vermögenswerten, die von einem im Ausland arbeitenden Expatriate im Ausland erworben werden, und die vor unnötiger Besteuerung in seinem Heimatland geschützt werden sollen

Hauptvorteile

Vermögensschutz: Sofern keine betrügerische Absicht unterstellt werden kann, ist ein Trust im Falle einer späteren Insolvenz des Settlors oder juristischen Maßnahmen seiner Gläubiger weder anfechtbar noch nichtig. Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen von vom Erblasser nicht bedachten Erbberechtigten können in Mauritius nicht gerichtlich durchgesetzt werden.

Vertraulichkeit: Es gibt kein Trust-Register in Mauritius, und keine Notwendigkeit, die Identität von Begünstigten gegenüber einer anfragenden Behörde offenzulegen. Ein Kurator ist nach dem Trust Act 2001 dazu verpflichtet, alle Informationen über den Trust vertraulich zu behandeln. Unter besonderen Umständen (z. B. Verdacht der Geldwäsche, Vorkehrung vor Terrorismusfinanzierung und im Rahmen von Korruptionsbekämpfung, sowie unter den im Financial Services Act 2007 aufgeführten Bedingungen kann ein Kurator allerdings von mauritischen Behörden dazu aufgefordert werden, vertrauliche Informationen offenzulegen.

 

Besteuerung

Bis 30. Juni 2021 galt folgende Regelung: Ein Trust, dessen Settlor und Begünstigte entweder nicht in Mauritius ansässig sind oder während des gesamten Veranlagungsjahres eine Global Business Lizenz nach dem Financial Services Act 2007 gehalten haben, kann seine Nichtansässigkeit deklarieren, was zu einer Nichtbesteuerung im betreffenden Veranlagungszeitraum führt.

Bereits bestehende Trusts haben einen Bestandsschutz bis zum Veranlagungsjahr 2025/26.

Neue Regelung seit 1. Juli 2021:

Ein Trust unterliegt der Corporate Tax, wenn er als in Mauritius ansässig gilt.

Ein Trust wird in Mauritius zentral verwaltet und kontrolliert, wenn:
– Der Trust wird in Mauritius verwaltet und die Mehrheit der Treuhänder ist in Mauritius ansässig;
– der Treugeber des Trusts zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Treuhandurkunde in Mauritius ansässig war in Mauritius ansässig war; der Treugeber des Trusts zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Urkunde zur Gründung des Trusts oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Treugeber dem Trust neues Vermögen hinzufügt, in Mauritius ansässig war; und
– Die Mehrheit der Begünstigten oder der Klasse von Begünstigten, die gemäß den Bedingungen des Trusts ernannt wurden in Mauritius ansässig sind.

Ein Trust ist also nicht ansässig (gebietsfremd), wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Der Trust wird außerhalb von Mauritius verwaltet und die Mehrheit der Treuhänder ist nicht ansässig
– Der Treugeber des Trusts war zum Zeitpunkt der Errichtung der Treuhandurkunde nicht ansässig
oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Treugeber dem Trust neues Vermögen hinzufügt
– Die Mehrheit der Begünstigten oder der Gruppe von Begünstigten, die gemäß den Bedingungen des Trusts ernannt wurden, sind nicht ansässig.

Ein nicht ansässiger Trust unterliegt nicht der Steuer in Mauritius, wenn er nur Einkünfte aus dem Ausland bezieht. Nur Einkünfte aus Mauritius müssen versteuert werden.

 

Arten von Trusts

Die meisten Trusts fallen unter eine von vier Hauptkategorien (es werden nur die englischen Begriffe aufgeführt):

Private – including discretionary, accumulation and maintenance, life interest and fixed interest trusts;

Corporate – including Pension and Employee Benefit Trusts;

Charitable – wenn ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Organisationen begünstigt sind;

Purpose – Trusts können ohne Begünstigte begründet werden, wenn der Zweck genau bestimmt, nachvollziehbar und möglich ist.

Standortverlagerung

Trusts, die in einem anderen Land begründet wurden, können aus steuerlichen Gründen einfach nach Mauritius verlagert werden. Voraussetzung ist, dass die Mehrheit der Kuratoren in Mauritius ansässig sind, und dass der Trust in Mauritius verwaltet wird.

Einschränkungen

Die Vermögenswerte in einem Trust dürfen keine Immobilien in Mauritius enthalten, wenn Personen, die nicht mauritische Staatsangehörige sind, zuden Begünstigten gehören.  Ausnahmen können vom Premierminister genehmigt werden.

Manche Länder (z. B. Deutschland) erkennen Trusts grundsätzlich nicht an. Die besprochenen Steuervorteile könnten sich bei einer Verbindung zu Deutschen nicht einstellen. Die rechtliche (nicht steuerliche!) Abschirmungswirkung in Bezug auf Nachlassplanung und Vermögensschutz bleibt davon aber unberührt.

Stiftung

Definition

Eine Stiftung (Foundation) ist eine juristische Person mit hybriden Elementen eines Unternehmens und eines Trusts.

Wer ist involviert?

Der Gründer (Founder) ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die Stiftung mit den anfänglichen Vermögenswerten ausstattet, indem das Eigentum unumschränkt an die Stiftung übertragen wird.

Ein Begünstigte (Beneficiary) ist eine Person, die dazu berechtigt ist, Zuwendungen aus der Stiftung in Empfang zu nehmen.

Der Protektor (Protector): Eine Stiftung kann – in Übereinstimmung mit der Charta der Stiftung – einen Protektor oder ein Kommittee von Protektoren berufen. Sie haben die Rechte und Pflichten, die in der Charta festgelegt sind.

Der Stiftungsrat (Council) ist das Organ einer Stiftung, die die Vermögenswerte verwaltet und die Ziele der Stiftung verfolgt. Im Stiftungsrat muss mindestens eine in Mauritius ansässige Person vertreten sein.

Die Charta (Charter) einer Stiftung muss schriftlich niedergelegt sein und folgende Angaben enthalten:  Name der Stiftung, persönliche Daten des Gründers, Aufgabe und Ziel, Auflistung der initialen Zuwendungen, Auflistung der Begünstigten, Name des Sekretärs und offizielle Adresse der Stiftung.

Nutzen

Stiftungen können entweder gemeinnützig sein (Charitable Foundation) oder als nicht gemeinnützige Stiftung z. B. folgende Zwecke erfüllen:

  • Asset Protection (Vermögensschutz): siehe Angaben zum Trust (s.o.)
  • Asset Holding und Nachfolgeplanung: Z. B. wenn eine Stiftung Tochtergesellschaften hält, und der Gründer nicht länger Eigentümer ist, fällt im Todesfall keine Erbschaftsteuer an (wobei hier viele Besonderheiten des deutschen Erbschaftssteuerrechts zu berücksichtigen sind)
  • Sharia-Compliance: Eine Stiftung kann in Übereinstimmung mit den Sharia-Gesetzen aufgesetzt werden, indem ein Sharia-qualifizierter Vermögensberater in den Stiftungsrat aufgenommen wird

 

Besteuerung

Bis 30. Juni 2021 galt folgende Regelung: Eine Stiftung, deren Gründer und sämtliche Begünstigten während des gesamten Veranlagungsjahres nicht in Mauritius ansässig waren, ist von der Besteuerung im betreffenden Veranlagungszeitraum ausgenommen. Ansonsten unterliegt sie der normalen Körperschaftsteuer von 15%, wobei im Falle einer GBC-Lizenz die auf bestimmte Einkommensströme bzw. Unternehmensarten anfallenden Begünstigungen auf die Stiftung ebenfalls anwendbar sind.

Bereits bestehende Stiftungen haben einen Bestandsschutz bis zum Veranlagungsjahr 2025/26.

Neue Regelung seit 1. Juli 2021:

Eine Stiftung unterliegt der Corporate Tax, wenn sie in Mauritius ansässig ist; sonst nur mit Einkünften, die innerhalb von Mauritius erzielt werden. 

Ähnlich wie bei Trust ist eine Stiftung gebietsfremd, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Der Stifter ist nicht gebietsansässig
– Eine Mehrheit der Begünstigten ist gebietsfremd

 

Beratungsprozess: Wie unsere Klienten mit uns zusammenarbeiten

Ziel & Struktur

Erstberatung (kostenlos); Austausch von Informationen, Formularen und Checklisten; Definition der Struktur; Bestimmung des Arbeitsflusses

Verträge & Dokumente

Entwurf der Gründungsdokumente (z. B. Trust Deed; Charter of Foundation); Klient übermittelt KYC*-Dokumente zunächst elektronisch, und nach eingehender Prüfung per Kurier; Kunde muss nicht persönlich in Mauritius erscheinen

*KYC = Know Your Customer

l

Registrierung & Lizenzierung

Rechtlich verbindlicher Gründungsakt; Registrierung bei den zuständigen Behörden; Lizenzierung bzw. Autorisierung; Eröffnung von Bankkonten

Z

Ausführung &Überwachung

Fortlaufende Administration; Ausübung der Funktion des Registered Office und effektiven Managements; Bereitstellung der Mindestsubstanz

In diesem Video erkläre ich detailliert, wie der Gründungsprozess abläuft.